Energiewende lokal

Wind­energie aus der Region für die Region.

Zwischen Ahlen und Drensteinfurt an der Borbeiner Straße sind drei moderne Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 entstanden. Ab Frühling 2025 werden sie zusammen rund 35 Millionen Kilowattstunden Grünstrom produzieren und können damit rechnerisch über 12.000 Haushalte versorgen. Gleichzeitig werden sie jedes Jahr knapp 25.000 Tonnen klimaschädliches CO2 einsparen. Die Stadt Ahlen leistet mit dem Windpark einen wichtigen Beitrag für den Schutz unseres Klimas und für die Energiewende in NRW!

Unser Ziel ist eine unabhängige und nachhaltige Stromversorgung in Ahlen, denn dauerhaft wird die Versorgung von Haushalten und Industrie nur mithilfe der Erneuerbaren Energien bezahlbar bleiben können. Immer, wenn der Wind weht, erhöht dies das Angebot und senkt die Preise an der Strombörse. Jede Kilowattstunde zählt!

Damit möglichst viele etwas davon haben, dass wir hier sauberen Strom produzieren dürfen, können Sie, liebe Anwohnerinnen und Anwohner, ganz direkt profitieren: Zum einen durch eine eigene Stiftung, die mit Erlösen aus der Windstromproduktion gemeinnützige Vereine, Projekte und Initiativen vor Ort unterstützen wird. Über die Vergabe dieser Fördermittel wird ein aus Ahlener Bürgerinnen und Bürgern bestehendes Gremium entscheiden. Und zum anderen ab dem 24.03.2025 durch eine Bürgerbeteiligung! Wie Sie daran teilnehmen können und wie die Konditionen aussehen, erfahren Sie unter dem Menü-Punkt „Mitmachen“ entweder weiter unten oder oben rechts. Dort gelangen Sie über den Button „Hier beteiligen“ im Titelbild auch zur Zeichnung.

Beteiligungsoption

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Wir weisen Sie wie bei allen Investitionsangeboten üblich darauf hin, dass der Erwerb dieser Vermögensanlage mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann.

Beteiligungsmöglichkeit

Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Beteiligungsvolumen

Insgesamt 1.000.000,00 €

Mindestanlagebetrag

Ein finanzielles Engagement ist schon ab 500 Euro möglich. Ein darüber hinausgehender Betrag muss durch 500 teilbar sein.

Maximalanlagebetrag
Entspricht dem noch verfügbaren restlichen Darlehenskontingent, maximal jedoch 25.000 Euro für natürliche Personen.
Verzinsung

Ab Zahlungseingang bis 30.06.2045 beträgt die Verzinsung 6,0% p.a.

Verfügbar ab

24.03.2025

Zinszahlungen

Die Zinszahlungen erfolgen regelmäßig jährlich, erstmalig zum 30.06.2026.

Beteiligungsdauer

Die Laufzeit für das Nachrangdarlehen beträgt mindestens 10 und maximal 20 Jahre.

Kündigung
Der Darlehensgeber hat das Recht, das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2035. Das ordentliche Kündigungsrecht ist insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 10 % der ursprünglichen Gesamtdarlehenssumme gekündigt werden können. Auch der Darlehensnehmer hat das Recht zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres, erstmalig zum 31.12.2035. Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.
Rückzahlung
Nach dem 20. Jahr
Gebühren
Es werden keine Aufschläge, Gebühren oder Agio erhoben. Ihr kompletter Beteiligungsbetrag wird verzinst.
Windenergieprognose
35 Mio. kWh pro Jahr
Gesicherte EEG-Vergütung
Die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung ist durch das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) über den Zeitraum von 20 Jahren gesichert. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Darlehensvertrag, in dem alles ausführlich für Sie beschreiben ist.
Beteiligungsplattform
Ihre Beteiligung ist über die Plattform „Klimaschwarm“ möglich. „Klimaschwarm“ gestaltet und organisiert die Finanzierung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien. Der Plattformbetreiber übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.
Rechtlicher Hinweis
Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben weisen wir darauf hin, dass Ihre Beteiligung mit einer banküblichen Nachrangigkeitsklausel versehen ist. Das bedeutet, dass Ansprüche der Darlehensgeber gegenüber anderen Ansprüchen von Gläubigern im Rang zurücktreten. Daher handelt es sich um eine unternehmerische Kapitalanlage mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion.

Windpark Ahlen

Projekt­daten

Baubeginn
Windpark Ahlen
Status
In Betrieb
Inbetriebnahme
Frühling 2025
CO2 Einsparung
25.000 t pro Jahr
Stromerzeugung pro Jahr
35 Mio. kWh
Versorgte Haushalte*
12.000
Anlage(n)
3x Enercon E-138
Leistung pro Anlage
4,26 MW
Nabenhöhe
160 m
*rechnerisch

Aktuelles

Inbetriebnahme erfolgt

Inzwischen sind die Anlagen fertig gestellt. Alle drei laufen und produzieren kräftig klimafreundlichen Strom für Ahlen!

Der Windpark wächst

Zwei neue E-138 sind nun mechanisch fertig!

Weiter geht’s…

mit den Endmontagen an der zweiten E-138. Auch wenn es sehr grau ist, reicht die Sicht aus.

SL NaturEnergie: Energiewender aus Überzeugung

Seit über 20 Jahren projektiert, baut und betreibt SL NaturEnergie Windenergie- und Photovoltaikanlagen in NRW.

Ziel ist es, das bevölkerungsreichste Bundesland zum Vorzeigestandort für die Produktion von sauberem Strom zu machen und ein verantwortungsbewusstes System der Energieversorgung zu etablieren – zum Schutz unseres Klimas und nachfolgender Generationen.

Dabei legt SL großen Wert auf die kommunale Einbindung und Beteiligung der Bürger. Zur SL NaturEnergie Unternehmensgruppe gehören mehr als 170 Energieanlagen mit über 400 Megawatt Leistung.

Häufige Fragen zur Windenergie

Beim Betrieb von Windenergieanlagen wird viel dafür getan, gefährdete Vogel- oder Fledermausarten zu schützen. So ermitteln unabhängige Gutachter bereits zu Beginn jedes Windenergieprojekts, ob gefährdete Arten ansässig sind und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. So kann der Rotmilan als Offenlandjäger beispielweise gut in Gegenden abseits einer Windenergie gelenkt werden, indem ihm dort gezielt die Möglichkeit zur Jagd eröffnet wird. In Zeiten, in denen Fledermäuse aktiv sind, stehen die Anlagen still, um die Tiere zu schützen.

Auch auf exakte Schallschutzgrenzen wird beim Betrieb von Windenergieanlagen geachtet. Diese gehen aus der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ hervor. Für Windenergieanlagen beträgt dieser Grenzwert in Wohngebieten tagsüber in der Regel maximal 55 Dezibel und ist damit leiser als ein leises Gespräch oder der häusliche Kühlschrank. In der Nacht liegen die Grenzwerte häufig noch weit darunter.

Wie böiger Wind, die Meeresbrandung oder fahrende Autos, erzeugen auch Windenergieanlagen Schall mit niedrigen Frequenzen unter 20 Hertz (Hz), sogenannten Infraschall. Diese Frequenzen sind für den Menschen nicht wahrnehmbar. Dennoch befürchten viele Anwohner, dass sie durch Infraschallbelastung krank werden könnten. Laut zahlreicher Studien werden in unmittelbarer Nähe von Windrädern allerdings nicht einmal ansatzweise gesundheitsschädlich bedenkliche Schallpegel erreicht. Weit höhere Infraschallwerte als die einer Windenergieanlage in 150 Meter Abstand, lassen sich beispielsweise im Innenraum eines mit 130 km/h fahrenden Mittelklasse-PKWs oder anderen Alltagssituationen messen.

Eine Windenergieanlage darf umliegende Wohngebäude maximal 8 Stunden pro Jahr und dabei allerhöchstens 30 Minuten pro Tag beschatten. Wird dieser Wert überschritten, schalten die Anlagen über einen programmierten Algorithmus automatisch ab bis der Schatten nicht mehr auf das betroffene Gebäude fällt.

Bei jedem Windparkprojekt in NRW muss der Rückbau der Anlagen bereits vor Baubeginn und während der gesamten Betriebsphase finanziell abgedeckt werden. So wird sichergestellt, dass die Anlage immer zurückgebaut werden kann. Sind Gondel und Turm erst einmal abgebaut, kann auch das Fundament vollständig entfernt werden. Abhängig von der Bodenbeschaffenheit, Windenergieanlagentyp, Nabenhöhe und Rotordurchmesser ist das Fundament einer modernen Anlage etwa 2,5 bis 3 Meter tief in den Boden eingelassen und beträgt im Durchmesser rund 18 bis 22 Meter.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Windenergieanlagen vorübergehend still stehen können.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, während die Anlagen gewartet werden. Aber auch der in weiten Teilen Deutschlands verschleppte Netzausbau oder ein Überangebot an konventionellem Strom können unter Umständen dazu führen, dass die Anlagen zwischendurch ruhen. Beispielsweise dann, wenn bei starkem Wind fossile Kraftwerke nicht schnell genug runtergeregelt werden. In Zukunft werden diese Fälle durch ein optimiertes und leistungsfähigeres Stromnetz immer stärker abnehmen.

Windenergieanlagen erzeugen in den Winter- und Frühlingsmonaten besonders viel Strom. Sie ergänzen damit sehr gut den Jahreslastgang aus PV-Anlagen mit hoher Einspeisung in den Sommermonaten. Auch speicherbaren Energieträgern wie Biogas kommt eine wichtige Rolle zu. Diese können immer dann eingesetzt werden, wenn die Stromnachfrage durch Wind und Sonne nicht vollständig gedeckt werden kann.

Dabei produzieren Windenergieanlagen nicht nur sauberen Strom. Natürlich wird auch für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung Energie benötigt. Moderne Anlagen wie die Enercon E-115 haben diesen Bedarf aber schon nach einer Laufzeit von etwa 6 bis 8 Monaten wieder eingespart.

Ein Großteil der Flächen, die für den Bau von Windenergieanlagen benötigt werden, werden nach Inbetriebnahme zurückgebaut und können wieder land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Dennoch erfolgt kein Eingriff ohne Ausgleich – beispielsweise durch ökologische Projekte wie Blüh- und Streuobstwiesen, das Anlegen von Biotopen oder die Unterstützung von ökologischem Waldumbau.

Allgemeine Kontaktdaten

SL NaturEnergie GmbH

Voßbrinkstraße 67, 45966 Gladbeck
Hotline: 02043 2065 266

E-Mail: info@sl-naturenergie.com